Heimatgeschichte

In dem nachfolgenden Text geht es um die Darstellung einer chronologischen Abfolge, wie das "Gründungsjahr" von Hinterweidenthal ermittelt wurde. 

Herr Walter Gundacker, Gründungsmitglied der örtlichen Arbeitsgemeinschaft "Heimatgeschichte", hat diesen Text im Jahre 1987 verfasst und in den Zeitschriften "Wasgau-Blick" und "Hauensteiner Bote" veröffentlicht. Durch seine Zustimmung kann dieser nun auf unserer Homepage abgedruckt werden.

(Der Text wurde mit eigenen Ergänzungen geringfügig aktualisiert.)


Von frühem Besitz der Herren von Dahn in und um Hinterweidenthal

I. Vorbemerkungen, Sicheres belegt

Der Ort Hinterweidenthal gehörte vermutlich zu den Besitztümern einer damaligen Herrscherfamilie von Dahn (2).  Das Vorhaben, die frühen Besitzverhältnisse der Herren von Dahn in und um Hinterweidenthal zu klären, war lange Zeit nur durch das Ziehen von Rückschlüssen und Vermutungen gekennzeichnet. Das Dorf konnte - vermutlich als einzige Siedlung des Dahner Tales und weiterhin bis Rodalben oder Wilgartswiesen - keine frühe urkundliche Erwähnung vorweisen, die mit dem Dahner Geschlecht zu tun haben musste. Es war einfach nur wahrscheinlich, dass es ähnlich alt sein müsse wie benachbarte Dörfer auch. Allein seine Lage an wichtigen Verkehrswegen lies dies zu erwarten.

Als L. H. Baum 1902 seine "Chronik von Hinterweidenthal" (1) verfasste, war ihm die älteste Nennung nur die von 1512 bekannt. Anlässlich einer Teilung, auf die sich die Herren von Dahn damals einigten, ist auch das Dorf Hinterweidenthal neben Dahn, Fischbach, Hauenstein, Wernersberg, Erfweiler, Schindhardt und Bruchweiler als Bestandteil des Dahner Gerichts aufgeführt. Die Originalurkunde liegt im Landesarchiv Speyer (3).

Bei diesem Stande blieb es für mehr als 70 Jahre. Erst 1975 konnte Frank Klotz, auf eine neue Quelle hinweisen (4). Er hatte nämlich im Hessischen Staatsarchiv Marburg ein bis dahin unbekanntes Register von Einkünften der Herren Tannstein ermitteln können, das aus dem Jahr 1493 stammte. Darin ist auch wieder Hinterweidenthal mit einigen zinspflichtigen Untertanen und fälligen Abgaben für Fischereirechte an einem nicht namentlich genannten Bach - an die Lauter und Nebenbäche ist zu denken - und einem Weiher vertreten.

1981 erhielt dann der Verfasser Kopien von Grafendahner Amtsrechnungen aus dem Straßburger Départments-Archiv, in denen Einkünfte aus Hinterweidenthal und anderen Orten aus den Jahren 1470 bis 1472 verrechnet sind (5). Diese Archivalien hatte zwar M. L. Cunz schon 1967 in seinem Buch "Der Wasgauwald Band II" erwähnt, jedoch war es bei Nachforschungen vor Ort zunächst nicht gelungen, diese aufzufinden. Sie sind dort im Cleeburger Bestand registriert und nun greifbar.

(Im Sommer 1986 fiel dann im Speyerer Archiv eine weitere Nennung Hinterweidenthals um das Jahr 1443 auf. Sie kommt aber von Pfalz-Zweibrücker Seite und soll deshalb nur der Vollständigkeit halber erwähnt werden.)

Von 1512 ab gerechnet, war man also - urkundlich abgesichert - eigentlich nur rund 70 Jahre in weiter zurückliegende Zeiten gelangt. Allmählich begann man sich damals damit abzufinden, dass die Heimatgeschichte Hinterweidenthals mit schriftlichen Aufzeichnungen eben sehr stiefmütterlich bedacht wurde.

 

II. Wahrscheinliches erschlossen

Ein wichtiges Indiz auf älteren Besitz der Dahner am Dorf gab es allerdings schon lange. Es ist mit der Erwähnung von Lehensstücken aus dem Jahr 1441 gegeben. So geht aus einer Urkunde des Abtes Reinhard von Hornbach aus dem gleichen Jahr hervor, dass er u. a. den Watbach (heute auch Horbach) bis zur Bachmitte, die Straße von der Wieslauter bis Hauenstein, ferner den Mühlenberg und die Wöge in der Mühlenbach dem Geschlecht der Dahner als Lehen bestätigte. Dass dies die Fortschreibung von älteren Belehnungen war, geht einwandfrei aus der Textstelle hervor, die sinngemäß lautet: Heinrich von Dahn empfange diese Güter wie bereits seine Vorfahren von den vorausgegangenen Äbten des Klosters (6).

Daraus kann entnommen werden: Die Dahner kontrollierten von alters her die Straße von Kaltenbach bis Hauenstein und übten die Fischerei in Watbach und Mühlenbach aus (Tal des Schwarzen Mühlenwoogs). Sie besaßen auch mehrere Wöge dort. Außerdem umfasste das Gebiet des Mühlenbergs einen ansehnlichen Waldbesitz mit der Möglichkeit des Jagens. Der Berg zieht sich fast fünf Kilometer weit von Hinterweidenthal bis zum Biedenberg am Rande der Hauensteiner Gemarkung. Sozusagen der rote Faden für seine Längsausdehnung ist der Watbach zwischen der B10 und dem Berg, der in der Nähe des Hauensteiner Bahnhofes entspringt und in Hinterweidenthal in die Lauter mündet. 

Der gesamte im vorangehenden Abschnitt genannte Besitz wird dann im betreffenden 15. Jahrhundert noch mehrfach von Nikolaus von Dahn bestätigt, und zwar 1450, 1452 und 1482. Nach der Lehmannschen Ahnentafel sind Heinrich und Nikolaus Vertreter der Neudahner Linie. Das Dokument von 1441 nennt summarisch noch mehr Güterbesitz der Dahner, zählt ihn aber leider nicht namentlich auf. War das Dorf Hinterweidenthal darunter?  Es liegt zu Fuß des Mühlenbergs und wird doch nicht erwähnt! So war man wieder auf Vermutungen angewiesen: Ist ein Dahner damit belehnt? Sind die Grafen von Zweibrücken hier schon berechtigt, wie das Pfalzatlas andeutete? War der existierende Ort noch Eigenbesitz des Klosters?

Zusammenfassend zu diesem Komplex musste man sich mit dem begnügen, was Andreas Neubauer, der damalige Bearbeiter des Regesten des Klosters Hornbach, in einer Besprechung der Chronik von Hinterweidenthal bei deren Erscheinen hierzu sagte: "Die älteste Geschichte von Hinterweidenthal hängt mit dem Kloster Hornbach zusammen." Und: "Die Herren von Dahn erhielten ein Klosterlehen daselbst, welches wohl erst 1441 genannt ist, aber in frühere Zeiten zurückgeht."

 

Ein anderes frühes Dahner Besitztum ist das "Kunzelmanns-Gut" gewesen. Nach einer damaligen Auskunft von Dr. Debus, Speyer, war es "Eigentum der adligen Familie von Dahn bis zu deren Erlöschen 1603." Es grenzte unmittelbar an den Watbach. Was vom Verfasser zunächst nur als Waldbezirk verstanden wurde, war auch ein nicht unbedeutendes landwirtschaftliches Gut auf dem Pfaffenberg, begrenzt von der Lauter im Zieglersthal und unserem Watbach bis in den Bereich der heutigen Gaststätte "Am Frauenstein" und dem ehemaligen Neuen Bahnhof Hinterweidenthal auf dem Felsen gleichen Namens. Es wird um 1450 im Wilgartswieser Weistum erwähnt. Der nicht genannte Lehensherr des Gutes schuldete damals dem Kloster Hornbach als Grundherren als Teil des Großen Zehnts "... von dreißig seilen eins ..." d. h. jede 30. Garbe der Getreideernte.

Auf dem äußersten Ausläufer des Pfaffenbergs ist die ehedem unbekannte Lage der verhältnismäßig großen Fläche eines landwirtschaftlichen Gutes mit Fundamentresten von Gebäuden heute wieder zu lokalisieren. Durch einen steilen Weg (einen gepflasterten Karrenweg) und einen weiteren Zugang war dieser hoch gelegene Platz zu erreichen. Es ist möglich, ja sehr wahrscheinlich, dass der Besitz, der heute noch mit Grenzsteinen des Jahres 1790 umgeben ist, seinen Namen von "Cuntzemann von Dahn" hat, der um 1300 gelebt hat. Siehe auch Karl Alwart und Walter Eitelmann hierzu (7, 8)

Wie es zu einem Dahner Besitztum im Bereich des Großen Pirmannsbezirkes kommen konnte, wo doch eigentlich die Falkenburger (Wilgartswiesen) zuständig waren, ist einleuchtend zu erklären. Doch hierzu muss etwas weiter ausgeholt werden.

Im Jahr 1594 erbittet der Herzog von Zweibrücken von Junker Simon Wecker von Altdahn eine Kopie einer Grenzbeschreibung des Bereiches um den Hermersbergerhof. Johann Michel Sartorius "derzeit Gerichtsschreiber und geschworener Keyserlicher Notarius in Dahn" fertigt sie von "dem Original brief (Urkunde) und beschreibung" seines Herrn an. Es geht um einen Bezirk wie ihn "das Gotthaus und Spital Herrmannsperg" besessen hat (9).

Es ist bekannt, dass Kloster Eußerthal auf dem heutigen Hermersbergerhof eine Niederlassung gründete. Mit der Einwilligung Hornbachs nutzen die Eußerthaler Mönche den in der Abschrift des Sartorius beschriebenen Bereich von 1163 bis 1467. Wichtig für uns ist, dass unser Notarius dabei erwähnt, die "urahnen" seines Herrn "zu alten Dahn" seien Kastenvö... über das Gotteshaus und Spital geweßt."

Der Notar hatte dies so in den Unterlagen, die ihm Simon Wecker übergeben hatte, gelesen und abgeschrieben. Er zeichnet ihn als gewissenhaften Schreiber aus, wenn er nur abschreibt, was er wirklich lesen kann. Drei Buchstaben sind unklar.  Dafür setzte er Punkte. Das Wort lässt sich aber leicht zu dem Begriff Kastenvögte ergänzen. Der Kastenvogt hatte hauptsächlich oder ursprünglich den Zehnten oder die gesamten Einkünfte eines Klosters - hier die Außenstelle Hermersbergerhof - zu verwalten oder diese Verwaltung zu überwachen, zu schützen.

Durch die Bemerkung des Notars erfahren wir von einer unbekannten Funktion der Dahner Ritter. Dass sie für das Amt des Vogtes honoriert werden mussten, ist klar. Oft erlaubten die Klöster dafür Nutzungsrechte auf ihren Besitzungen. Nicht selten wurden sie hierzu genötigt.

Die Dahner, so die These des Verfassers, erbaten sich solche selbstverständlich in einem Bereich, der an ihr Territorium angrenzte. Für die klösterlichen Bewirtschafter des Hofbezirkes andererseits war dies der entferntes Platz ihres Wirkens. So kamen sich die praktischen Interessen beider Parteien bei der Auswahl des Ortes entgegen, und das nachmalige Kunzelmanns-Gut, als Gegenleistung für Vogteidienste zugestanden, war irgendwann nach 1163 abgegrenzt worden. Cunzemann, Ritter von Dahn, ist, wie gesagt, als Abkömmling der Altdahner Linie 1298 bis 1311 und 1318 urkundlich nachweisbar. Er müsste der Verursacher des Namens gewesen sein. Die urtümlichen Haussteinreste und Fundamente erscheinen sehr alt.

 

III. Bestätigendes entdeckt

Das war bis dato der Wissensstand des Bearbeiters der Hinterweidenthaler Ortsgeschichte. Doch dann hat es sich grundlegend erweitert. Wolfgang Schultz, Niederschlettenbach, arbeitete an einer geschichtlichen Darstellung über den Ort und der Pfarrei Fischbach bei Dahn. Dabei hatte er im Archiv in Karlsruhe einen überraschenden Fund gemacht. Er besteht in der Abschrift einer Beurkundung von Dahn aus dem Jahre 1285 (10)! Was erbrachte der Fund Neues?

Zunächst einmal die kaum mehr erwartete frühe Nennung Hinterweidenthals als Siedlung! Wolfram von Dahn erwähnt in dem Schriftstück seine Rechte an einem Woog "zu Widenthal". Damit ist klar der Ort Hinterweidenthal mit seinem Namen in damaliger Schreibweise gemeint. Ferner werden als Besitz "Matten",  d. h. Wiesen genannt und Rechte, die er "an dem Wasser bitz in die lutere (bis in die Lauter)" hat. Die Wasserrechte beziehen sich auf einen Nebenbach oder Nebenbäche der Wieslauter.

Das erfreuliche für Hinterweidenthal an dieser Urkunde ist, dass darin einmal ausschließlich Hinterweidenthaler Lehensstücke aufgezählt sind, während dies von anderem Besitz leider nur zusammenfassend geschieht, wie zum Beispiel "die dorfer, die dazu horent (gehören)." Die Heimatgeschichte bezüglich Hinterweidenthaler Nennung als Stiefmutter zu titulieren, konnte nun rückgängig gemacht werden.

Die Urkunde ist auch durch das, was sie an geschichtlichem Hintergrund bietet, von enormer Bedeutung. Speziell was den Hinterweidenthaler Besitz betrifft, beurkundet Wolfram nämlich, dass er von den Hornbacher Äbten herrührt. Das klingt also 1285 schon so, wie später 1441! Man beachte den Plural, der auch die Vorgänger-Äbte mit einbezieht. Damit ist die Vermutung, nach der Übergabe des großen Wilgartswiesener Pirmannsbezirkes an das Kloster Hornbach im Jahre 828, müsse auch das Waldgebiet um Hinterweidenthal und darüber hinaus, an das Kloster Hornbach gekommen sein, zur Gewissheit geworden. Das Bistum Speyer - so die Annahme im Textheft des Pfalzatlasses - ist anscheinend einmal dem Kloster als Grundherr nachgerückt und hat dann die Adligen von Dahn damit belehnt. Es wird nämlich in unserer Urkunde auch als Lehensherr genannt.

Die Lage der Hinterweidenthaler Lehensstücke ist nicht mehr mit letzter Sicherheit festzustellen. Der Woog (Fischweiher) scheint unmittelbar beim Dorf gewesen zu sein. Bei den Nebenflüssen der Lauter haben wir an den Watbach bzw. den Seebach zu denken. Eher käme aber der zweite Bach in Frage. Und hier sind auch wieder zwei Möglichkeiten gegeben: Entweder ist, wie 1441 auch, der Mühlenbach (Name vom Berg abgeleitet!) gemeint oder der Zulauf vom Rohrwoog her, wo auch als Waldweiher bezeugt sind. Die Vereinigung der beiden ist als Seebächel bekannt und hat den gleichnamigen Flurnamen "In der Seebach" verursacht. Und Wiesen hat es überall um das Dorf.

 

Die Erklärung der Wortbedeutung des Ortsnamens Hinterweidenthal bereit keine Schwierigkeiten. Die eben aufgefundene Urkunde bringt die Bestätigung des bereits bekannten. Die Form „Widendal“ ergibt in heutiger Schreibweise Weidenthal, und das bedeutet „Tal der Weiden“. Das Bestimmungswort Weide steht für den Weidenbaum. Noch heute kann man im Talknoten von Hinterweidenthal wo Salzbach, Wieslauter und Watbach sich treffen, beobachten, wie sich immer wieder Weidengebüsch ansiedeln und den Talgrund erobern möchten. Viehweide als Wortsinn kommt sprachgeschichtlich gesehen nicht in Frage. Weidengelände wird im Mittelhochdeutschen stets auch mit „weide“ bezeichnet, während die Weide als Pflanze „wide“ heißt und sich nach ihrer altdeutschen Form „wida“ richtet. Das Ortswappen von Hinterweidenthal zeigt also nicht von ungefähr die Pflanze im Wappen.

 

Abschließend muss noch etwas zur Person Wolframs von Dahn und seiner Urkunde gesagt werden. Die schon erwähnte Stammtafel Lehmanns nennt einen Wolfram unter den vier Söhnen Heinrichs, genannt Mursel, von Neudahn mit dem Belegjahr 1259. Sein Sohn heißt auch wieder Wolfram. Soll einer von beiden genannt sein?

Wahrscheinlicher ist ein Wolfram der Grafendahner Linie, den Lehmanns Stammtafel von 1857 noch nicht kennt. 1878 - Lehmann war bereits verstorben - erschien noch ein Buch aus dem Nachlass des ungemein fleißigen Autors. Darin sind geschichtliche Studien von ihm über dreizehn Burgen des Unteren Elsasses veröffentlicht. (11).

In der Darstellung über Burg Winstein erscheint dabei unser Wolfram von Dahn und seine Urkunde von 1285. Aber ein Hinweis auf den Aufbewahrungsort des Archivstückes fehlt, wie dies bei Lehmann die Regel ist. Es ist auch nur teilweise ausgezogen, d. h. zitiert worden. So sind die Hinterweidenthaler Lehensstücke nicht erwähnt, und es bedurfte der Wiederentdeckung des historischen Beleges nach 110 Jahren, um auf sie aufmerksam zu werden.

Die Registrierung des Schriftstückes weist es als alte Kopie aus dem Bestande der Sponheimer Urkunden aus. Daher müsste Wolfram ein Grafendahner gewesen sein. Um 1340 geriet diese Burg für mehr als hundert Jahre an die Grafen von Sponheim und die Urkunde damit zum Glück in deren Archiv. Es schient mit seinen Beständen zu großen Teilen noch vorhanden zu sein. Dies geht aus der geplanten Veröffentlichung seines gesamten Materials in Regestenform hervor, die vier Bände umfassen sollte.

 

Anmerkungen:

(1) J. G. Lehmann, Buregn und Bergschlösser der bayerischen Pfalz, 1857

(2) Wasgau-Blick, Nr. 11, 1986

(3) Landesarchiv Speyer, D 1, Nr. 141

(4) Heimatkalender für das Pirmasenser und Zweibrücker Land, 1975, S. 114

(5) Archives Départementales Du Bas-Rhin, strasbourg, Bestand Cleeburg, document C 97

(6) Landesarchiv Speyer, D 32, Nr. 245

(7) Karl Alwart, Grenzsteine erzählen, S. 37

(8) Walter Eitelmann, Rittersteine im Pfälzer Wald, Neuauflage S. 35

(9) Landesarchiv Speyer, B 2, Nr. 1392/1 Bl. 3-4

(10) Generallandesarchiv Karlsruhe, Abt. 75, Nr. 475

(11) J. G. Lehmann, Dreizehn Burgen des Unter-Elsasses, 1878


Die erste Dorfchronik von Hinterweidenthal wurde von Pfarrer Ludwig Heinrich Baum (1863 - 1943) im Jahre 1902 erstellt. Sie ist über das Münchner Digitalisierungs Zentrum (MDZ) abrufbar (Link).

Im Laufe der Zeit gab es immer wieder Überarbeitungen und Aktualisierungen. Die letzte stammt aus dem Jahr 1979 von Walter Gundacker.